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03.03.2015 13:43

Bürgerbegehren: Datenweitergabe kann widersprochen werden

Im Juni findet der Bürgerentscheid zum Erhalt der Rennbahn und im November die Wahl der Kommunalen Ausländervertretung statt. In den sechs Monaten davor dürfen Parteien und Träger von Bürgerbegehren Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahl- und Abstimmungsberechtigten erhalten. Die Gruppengröße bestimmt sich durch das Lebensalter.

Alle Wahl- und Abstimmungsberechtigten können sich im Melderegister eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen oder Abstimmungen eintragen lassen. Diese Übermittlungssperre wird auf formlosen schriftlichen Antrag hin auf Dauer beziehungsweise bis zum Widerruf durch die Bürgerin oder den Bürger eingetragen und muss nicht begründet werden. Bereits eingetragene Übermittlungssperren werden natürlich weiterhin beachtet.


In Frankfurt sind die Anträge auf Eintragung einer Übermittlungssperre an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Abteilung Bürgeramt, 60275 Frankfurt zu richten.

Quelle: Presse- und Informationsamt (PIA)

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